Dieses Recht ermöglicht es Einzelpersonen, ihre persönlichen Daten für eigene Zwecke über verschiedene Dienste hinweg zu erhalten und wiederzuverwenden, wobei Unternehmen verpflichtet sind, Daten in einem "strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format" bereitzustellen.
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Welche Formate gelten als "maschinenlesbar"?
Üblicherweise JSON, CSV oder XML. Das bloße Bereitstellen eines PDF-"Ausdrucks" ihrer Daten erfüllt oft nicht die Portabilitätsanforderung moderner Datenschutzgesetze.
Wissens-Challenge
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gemeistert? Versuchen Sie nun, das verwandte 6-Buchstaben-Wort zu erraten!
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